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Urheberrechtsgesetz
§ 7
Freie Werke.
§ 7
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlässe, Bekanntmachungen und Entscheidungen sowie ausschließlich oder vorwiegend zum amtlichen Gebrauch hergestellte amtliche Werke der im § 2 Z 1 oder 3 bezeichneten Art
genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hergestellte oder bearbeitete (§ 5 Abs. 1) und zur Verbreitung (§ 16) bestimmte Landkartenwerke sind keine freien Werke.

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Konsumentenschutz Österreich / Bürgerrechte in Österreich / consumer rights Austria

Die österreichische Justiz
http://www.justiz.gv.at/internet/html/default/home-de.html

Bundeskanzleramt- Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
http://ris.bka.gv.at/

http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Alle Gesetze Österreichs
http://www.jusline.at/gesetze.html

EU - Gesetze
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

Bürgerinfo vom Bundesministerium für Justiz
http://www.bmj.gv.at/buergerinfo/index.php?nav=68



zivilrecht online
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/index.html

Zivilprozessordnung

Die Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs
http://www.vdroe.at/

Europäischer Gerichtshof
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6308/

download: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), / austrian civil code
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at:80/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622

Daten des Bundeskanzleramtes
http://www.ris.bka.gv.at/UI/Info.aspx
Die Daten der anderen RIS-Anwendungen können nicht mittels dem Dokument-Service bezogen werden. Die Online-Abfrage und der download der Daten sind kostenlos. Sollten Sie Interesse am Bezug einer Judikaturdokumentation haben, benötigt das Bundeskanzleramt eine schriftliche Einverständniserklärung des betroffenen Gerichts. Bei der Weiterverwendung der Daten wird ersucht, das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) als Quelle anzugeben!

EU-Beschwerde:
http://www.wien-konkret.at/politik/europa/eu-beschwerde/

Der Zugang zum EU-Recht
http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

richter