Spekulationsgewinn bei Immobilien
capital gain / plusvalenza (
imposta sull'incremento di valore degli immobili) na Austria /
Plusvalor o plusvalía en Austria /
ganho de capital de imóvel em Austria /
Capital gains tax in Autria
bebautes Grundstück : wenn das Gebäude selbst erbaut wurde = steuerfrei
bebautes Grundstück : wenn man das Gebäude (Wohnung) 2 Jahre als Hauptwohnsitz benützt = steuerfrei
bebautes Grundstück: Verkauf nach 10 Jahren = steuerfrei (§ 30 EStG, ausgenommen Grundstückshändler = immer Ertragsteuerpflicht!)
bebautes Grundstück: Miethaus mit 1/10 oder 1/15 für Herstellungs Aufwand, nach 15 Jahren = steuerfrei
unbebautes Grundstück: nach 5 Jahren Eigentum Verkauf steuerfrei (teilweise)
Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Veräußerung erfolgen?
Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung (Spekulationsfrist) beträgt:
1. bei Grundstücken: 10 Jahre.
Wurde innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung ein Herstellungsaufwand auf 15 Jahre gemäß § 28 Abs 3 EStG 1988 verteilt, dann
verlängert sich die Frist auf 15 Jahre.
Enteignung oder Spekulationsgewinn unter € 440,-- = steuerfrei (§ 30 EStG, ausgenommen als Grundstückshändler!)
Umsatzsteuerrichtlinien2000
Anhang 4
Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
Von der Regierung:
Spekulationssteuer Spekulationseinkünfte
http://www.bmf.gv.at/steuern/brgerinformation/spekulationseinknfte/_start.htm
Die Spekulationssteuer fällt unter das Einkommensteuergesetz (EStG), festgelegt unter § 29 Sonstige Einkünfte, § 30 Spekulationsgeschäfte,