Das Grundbuch in Brasilien
Brasilien kann mit einem sehr gutem Grundbuchsystem aufwarten, am amerikanischen Kontinent führt Brasilien jedenfalls das beste Grundbuchsystem zur absoluten Sicherheit für Investoren!
Das perfekte Grundbuchsystem ist praktisch ein Spiegel des österreichischen Grundbuchsystems, nur mit dem Unterschied: in Brasilien werden immer noch Bücher geführt und zusätzlich EDV-mäßig verarbeitet!
Beurkundungspflicht in Brasilien
Stempel, Stempelmarken, Echtheit von Dokumenten und Kontrollorgane
Überprüfung von Notariatsakten in Brasilien
Die Raumordnung von Brasilien - Arten der Liegenschaften
Im Gegensatz zu Österreich sind die Kriterien des Notariatszwangsgesetz in das Grundbuchgesetz von Brasilien (Lei 6015 und 6216) eingebaut und im Zivilgesetzbuch !
Dadurch gibt es in Brasiien viel mehr Urkunden / Dokumente / Rechte und Pflichten die in Brasilien unbedingt durch einen Notar (Cartorio) verfasst bzw. beglaubigt werden müssen!
Das "zweite Grundbuch" in Brasilien ist das Grundbuch zur Verwaltung von staatlichem Grundvermögen - die SPU - nach den Grundprinzipien der "Emphyteuse" - das Erbbaurecht!
Dieses Erbbaurecht ist für alle gratis und anonym im Internet abfragbar! (Das ist nicht möglich in Österreich / Deutschland!!)
Für alle Grundstücke die dem Erbbaurecht unterstehen ist die zweifache Verbücherung vorgeschrieben: einmal ins Erbaurechtgrundbuch (RIP)
und in das allgemeine Grundbuch!
Das "dritte Grundbuch" ist das CIR = Cadastro de Imóvel Rural = Verzeichnis für ländliche Grundstücke (nicht nur Agrargrundstücke!)
Auch für dieses Grundbuch ist eine zweifache Verbücherung vorgeschrieben: einmal im CIR und dann noch im allgemeinen Grundbuch beim kompetenten Cartorio de imoveis!
Das CIR ist eine Neuauflage des australischen Torrens-System!
siehe: http://www.ltsa.ca/news/96/Celebration-of-Torrens-Title-System-in-Australia
Auch das Grundbuch für ländliche Güter ist im Internet für ALLE abrufbar!!
(Das ist in Österreich / DE nicht möglich)
Vertrauen Sie nicht deutschsprachigen Anwälten, die behaupten, das brasilianische Grundbuch wäre nicht so gut wie das Deutsche!!!
Leider gibt es in Brasilien höchstens 20 % bei Anwälten und Maklern, die das Immobilienrecht wirklich kennen und auch die Gesetze gelesen haben!
Nur das Justizministerium führt verlässliche Listen über Adressen und Zuständigkeit der Grundbuchämter / Cartorios:
http://www.mj.gov.br/CartorioInterConsulta/index.html
Geschichte des Grundbuches von Brasilien
Die verschiedenen Arten von Registrierungsämtern / cartorios
Grundbuchgesetze in Brasilien (Grundbuchaufbau / Immobilienregistrierung in Brasilien, Beurkundigungspflicht / Notariatszwang / beglaubigungspflichtig)
Beurkundungspflicht in Brasilien / Notariatszwang / Beglaubigungspflicht in Brasilien
Grundbuch Brasilien - Dokumente
Das Eigentum in Brasilien / Eigentumsübertragung in Brasilien
Eintragungspflichtige Akte und Rechte in Brasilien
Das zweite Grundbuch Brasiliens - Das brasilianische Erbpachtbuch - die "brasilianische Emphyteuse = "
Die Raumordnung von Brasilien - Arten der Liegenschaften
Grundkauf für Ausländer in Brasilien
Einsichtsrecht / Recht auf Information für alle in Brasilien: Grundbuchgesetz Lei 6.015 Art. 17. Qualquer pessoa pode requerer certidão do registro sem informar ao oficial ou ao funcionário o motivo ou interesse do pedido. = Jede Person (auch Touristen) hat Recht auf Einsicht und auf einen Auszug der Eintragungen, ohne Angaben der Motive oder Gründe !!! |
Registro de Imóveis = Grundbuchamt
cartorio = Archiv, Notariat,
cartorio publico = öffentliches Archiv, öffentlicher Notar
registros públicos = Öffentliches Verzeichnis / Kataster
registro (im Grundbuchgesetz) = Verzeichnis / Urkundensammlung
In Brasilien gilt das "Intabulierungsprinzip" , was soviel bedeutet wie:
ein Dokument (Kaufvertrag, Grundbucheintragung, Vollmacht usw. ) das nicht einem öffentlichen Register einverleibt (intabuliert) wurde, hat keinerlei Rechtsgültigkeit!!!
Und das Publizitätsprinzip = die Öffentlichkeit ist Zeuge, jeder hat Einsicht (auch Touristen!!)
Deswegen wird in Brasilien ein Notar der ein Register/Verzeichnis/Archiv führt auch Tabelião de Notas genannt!
Auch geläufig ist der Ausdruck:
Tabelionato de Notas
Auch im Jahr 2009 / 2010 gilt in Brasilien für alle Arten von Immobilien:
quem não registra não é dono = wer nicht registriert (intabuliert) ist nicht Eigentümer!!
Das wurde vom Obersten Gerichtshof in Brasilia bestätigt!
Der Publizitätsgrundsatz :
A propriedade de bens imóveis somente se transfere após o registro em cartório do título em nome do novo dono.
= auf deutsch: Das Eigentum von Liegenschaften wird erst übertragen, mit der Einverleibung des Titels und den Namen des neuen Eigentümers ins Grundbuchverzeichnis!!
Mit anderen Worten: Mit dem Kaufvertrag wird man in Brasilien nicht zum Eigentümer!!!
Quelle port.:
http://registradores.org.br/stf-confirma-quem-nao-registra-nao-e-dono/
gesetzliche Grundlagen zur Übertragung von Eigentum in Brasilien finden Sie im Novo Código Civil unter den Kapiteln:
Art. 1.227 bis Art. 1.232 , 1.228, Art. 1.245, Art. 1.247,
Gesetzliche Grundlagen zur Führung von öffentlichen Verzeichnissen/ Kataster und deren Büchern (mit Abbildung der Formvorschriften der Bücher) ist das Grundbuchgesetz LEI Nº 6.015, DE 31 DE DEZEMBRO DE 1973 :
Quelle : http://www.planalto.gov.br/ccivil_03/Leis/L6015.htm
DOI = Declaração sobre Operações Imobiliárias
http://www.receita.gov.br/PessoaJuridica/DOI/Perguntas/default.htm